Der Auftragnehmer und seine Mitarbeitenden sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren – auch nach Ende des Vertragsverhältnisses.
Diese Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,
die dem Auftragnehmer nachweislich von Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht übermittelt wurden,
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits allgemein bekannt waren oder
die später allgemein bekannt wurden, ohne dass der Auftragnehmer gegen die Vertraulichkeitspflicht aus diesem Vertrag verstoßen hat.
Elysium erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftragnehmers (insbesondere die Angaben des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Elysium ist aus steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften zur Aufbewahrung diverser Daten (u.a. Geschäftsbriefe, Abrechnungen, Buchungsbelege) verpflichtet. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten fortlaufend eingeschränkt und speichern diese zum Zwecke der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten für die Dauer geltender Aufbewahrungsfristen. Diese richten sich nach §257 HGB und §147 AO. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. C DSGVO i.V.m. §257 HGB und §147 AO.
3 Gewährleistung und Verjährung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig auszuführen. Elysium ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers zu prüfen. Sofern ein Erfolg geschuldet ist, hat Elysium dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch 30 Tage nach Entgegennahme der Arbeitsergebnisse.
Bei pflichtwidrig unterlassener Mitteilung können Gewährleistungsrechte gegen den Auftragnehmer nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungsansprüche der Elysium verjähren innerhalb eines Jahres. Diese Frist beginnt mit der Entgegennahme der Arbeitsergebnisse durch Elysium.
Bei einem Mangel muss der Auftragnehmer auf Verlangen nach seiner Wahl entweder diesen beseitigen oder ein neues Werk erstellen. Schlägt dies fehl, kann Elysium die Vergütung mindern oder vom Auftrag zurücktreten. Elysium hat bei einem Mangel also das Recht auf Nacherfüllung, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Recht zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftragnehmer haftet zunächst nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht und dabei das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet worden ist. Der Auftragnehmer haftet zudem auch, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflicht verletzt hat. Ebenso haftet der Auftragnehmer, wenn ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der des Auftragnehmers (insbesondere Mitarbeitende) vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflicht verletzt hat. Haftet der Auftragnehmer gemäß Satz 1 dieses Punktes, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den typischen Schaden begrenzt und umfasst nicht mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Für Schäden, die zwar durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, aber nicht von Geschäftsführern oder leitenden Angestellten des Auftragnehmers verursacht werden, ist die Haftung ebenso auf den typischen Schaden begrenzt und umfasst nicht mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Typischer Schaden im Sinne dieses Punktes ist der Schadensumfang, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dieser übersteigt in keinem Fall einen Betrag von 1 Mio. Euro.
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
Die in dieser Ziffer beschriebenen Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, sofern ELYSIUM Ansprüche gegen diese geltend machen.
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro je Schadensfall für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. Euro je Schadensfall zu unterhalten.
Die Möglichkeit von Elysium, über die Deckungssumme der Versicherungen hinaus Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer weist Elysium diese Versicherung auf Wunsch nach.
6 Schutz des geistigen Eigentums
Elysium steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von dem Auftragnehmer gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen und sonstige Ergebnisse nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung publiziert werden.
Auch die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit Elysium verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Elysium erhält in diesen Fällen das nur durch Satz 1 dieses Punktes eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtliche unbeschränkte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
Bei Veröffentlichung von Darstellungen des Auftragnehmers ist der auf diesen Darstellungen befindliche Urheberrechtsvermerk anzuzeigen.
Beide Vertragspartner sind berechtigt und im Falle des Übergangs ihrer Vermögenswerte auf einen Dritten verpflichtet, den Vertrag auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern nicht gegen deren technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit begründete Einwendungen erhoben werden.
Die Partner werden jedoch von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nur befreit, wenn der Nachfolger den Eintritt in den Vertrag schriftlich erklärt und der Partner zustimmt. Die Zustimmung kann nur dann verweigert werden, wenn an der technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nachfolgers ernsthafte Zweifel bestehen.
Der Auftrag kann aus wichtigem Grund von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden.
Ohne wichtigen Grund kann der Auftrag ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden, vorausgesetzt es ist keine feste Laufzeit vorgesehen und auch keine andere Kündigungsfrist ausdrücklich vereinbart.
Diese Kündigungsmöglichkeiten gelten auch, wenn ein Erfolg geschuldet wird.
In all diesen Fällen ist für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers die volle Vergütung zu zahlen. Der Auftragnehmer wird die bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten Teilergebnisse des Auftrags dokumentieren und die Dokumentation zusammen mit den bis dahin angefallenen Aufzeichnungen an ELYSIUM übergeben.
Die Vergütung des Auftragnehmers (Honorar, Auslagenersatz und Umsatzsteuer) für seine Tätigkeit entspricht, der im Preisblatt vereinbarten Vergütung.
Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung in elektronischer Form gegenüber der E-Mail-Adresse von Elysium (einkauf@Elysium-solar.de).
Sämtliche Zahlungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 30 Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung und Eingang aller vertraglich geforderten Unterlagen bei der Elysium fällig. Die Rechnungen werden nur bearbeitet und beglichen, wenn die Projektnummer oder Projektname der Elysium in der Rechnung aufgeführt sind. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Bei Fehlen der vorgenannten Angaben und/oder Unterlagen ist der Auftragnehmer nicht befugt, die Rechnungsforderung gegenüber Elysium geltend zu machen.
Die Zahlungen werden auf das Konto des Auftragnehmers geleistet.
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben für Elysium oberste Priorität. Der Auftragnehmer wird daher alle Maßnahmen ergreifen und Rahmenbedingungen schaffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden, allfälliger Subunternehmer und Dritter zu schützen und zu fördern.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich maßgebliche staatliche, berufsgenossenschaftliche und betriebliche Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten.
Die Beachtung von Anti-Korruptionsmaßnahmen ist Elysium wichtig, daher verpflichtet Elysium auch seine Auftragnehmer und deren Mitarbeitende gewisse Verhaltensgrundsätze zu beachten.
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeitenden versichern, dass sie während der Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Vertragsdurchführung der Elysiumoder anderen verbundenen Unternehmen oder in diesem Vertragsverhältnis tätige Dritten keine Leistungen materieller oder immaterieller Art anbieten, versprechen, fordern oder annehmen, die:
eine Gegenleistung erwarten lassen,
den Eindruck einer Einflussnahme erwecken könnten,
geltendes Recht verletzen.
Außerdem werden Mitarbeitende des Auftragnehmers keine Gesetze oder Vorschriften verletzen, die zum Schutz vor Korruption erlassen worden sind.
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass Mitarbeitende ein für sie tätiger Dritter oder Subunternehmer gegen die oben genannten Verhaltensgrundsätze verstoßen haben, hat das Unternehmen an Elysium umfänglich Auskünfte zu erteilen und nach Aufforderung entsprechend 55 259 ff. BGB Rechenschaft zu legen, insbesondere über alle Zahlungen/ Zuwendungen/ sonstige Vorteile materieller oder immaterieller Art, die sie an Mitarbeitende, Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen oder mit diesen Verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung des Vertrages geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
Der Auftragnehmer handelt bei der Ausführung der Arbeiten und Dienstleistungen als unabhängiger Auftragnehmer und ist nicht befugt, Verpflichtungen oder Haftungen im Namen von Elysium einzugehen.
Elysium kann die Produkte/Ergebnisse der von dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen zum Zwecke der weiteren Projektentwicklung nutzen und mit Dritten teilen. Zu diesen Dritten gehören beispielhaft und ohne Einschränkung die Genehmigungsbehörden und alle anderen zuständigen Behörden, alle potenziellen Subunternehmer und potenziellen Projektpartner, einschließlich potenzieller Investoren, und alle professionellen Berater dieser Parteien.
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Elysium öffentlich als Kunden zu benennen.